Landesweite Vereinbarungen
Die Schlichtungskommission trifft landesweite Vereinbarungen mit den beteiligten Parteien und sorgt für eine einheitliche landesweite Steuerung.
Der gesamte Ablauf der Streitbeilegung ist nach einer festen Struktur organisiert. Alle Schritte sind dokumentiert. Dies führt zu einer einheitlichen und qualitativ guten Art der Streitbeilegung (Einheit von Verfahren und Durchführung). Dadurch ist die Linie der Entscheidungen der Kommissionen gesichert (Einheit der Rechtsprechung). Die Entscheidungen werden auf der Website veröffentlicht und sind für Unternehmer und Verbraucher zugänglich.


