Ernste Streitfälle
Die Streitbeilegung durch die Schlichtungskommission ist leicht zugänglich. Um zu verhindern, dass Verbraucher ein Verfahren einleiten, obwohl eigentlich kein Streit besteht, wurden zu Beginn des Verfahrens bestimmte Schritte (Filter) eingebaut.
Dadurch beginnen nur Personen mit ernsthaften Streitigkeiten das Verfahren. Beispiele für solche Schritte sind:
- das Ausfüllen eines Aufnahmeformulars mit Fragen, durch die Angelegenheiten ausgeschlossen werden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungskommission fallen
- die Zahlung der Beschwerdegebühr
- eine eventuelle Hinterlegung (Depotzahlung)
Niedrigschwelliger Zugang für Verbraucher und Unternehmer
Die Schlichtungskommission bietet einen einfachen Zugang zur Einleitung eines Verfahrens. Die Kosten sind gering. Das Verfahren der Schlichtungskommission erfolgt digital. Verbraucher können ihre Beschwerde rund um die Uhr online einreichen, bei Bedarf jedoch auch per Post. Ein Rechtsanwalt ist nicht erforderlich, die Parteien können sich selbst vertreten.
Digitales Verfahren
Wenn ein Verbraucher eine Beschwerde eingereicht hat, eröffnet die Schlichtungskommission eine digitale Akte, auf die sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher mit einem eigenen Zugangscode jederzeit und von jedem Ort aus zugreifen können. Der Unternehmer und der Verbraucher erhalten digital eine Benachrichtigung darüber, welchen Schritt sie zu welchem Zeitpunkt unternehmen müssen. Die Entscheidung wird sowohl digital als auch per Post zugestellt. Die Entscheidungen werden im Entscheidungsregister auf der Website der Schlichtungskommission veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Schlichtungskommission.


