Häufig gestellte Fragen
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1. Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn ich Geschäfte mit einem von HISWA anerkannten Unternehmen tätige?
Alle von HISWA anerkannten Unternehmen arbeiten verpflichtend nach den HISWA Allgemeinen Bedingungen. Diese wurden gemeinsam mit dem ANWB und der Consumentenbond erstellt und sind daher verbraucherfreundlich. In den Bedingungen ist genau festgelegt, welche Vereinbarungen beispielsweise über Lieferung und Garantie gelten.
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2. Ich habe ein neues Boot gekauft. Darf der Unternehmer den Preis einfach erhöhen?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie keine besonderen Vereinbarungen treffen, gilt grundsätzlich ein Festpreis. Ändern sich jedoch Steuern – zum Beispiel durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer –, darf der Unternehmer diese Erhöhung auf den vereinbarten Preis aufschlagen.
Auch darf der Unternehmer Preissteigerungen weitergeben, die durch zusätzliche Arbeiten (Mehrarbeit) entstehen oder wenn sich die Lieferung aufgrund Ihres Zutuns als Verbraucher vorübergehend verzögert. -
3. Mein Boot wird viel später geliefert als vereinbart. Ist das einfach so zulässig?
Ja, das kann vorkommen. Wenn die Verzögerung auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, trägt der Unternehmer dafür keine Verantwortung. Er muss Sie jedoch über die Verzögerung informieren und Ihnen das neue Lieferdatum mitteilen. Ist die Verzögerung hingegen vom Unternehmer verschuldet, können Sie als Kunde ein neues, angemessenes Lieferdatum verlangen.
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4. Ich habe bei einem HISWA-Händler ein Boot ohne jegliche Garantie gekauft. In den Bedingungen steht jedoch, dass ich immer eine Garantie habe – wie ist das zu verstehen?
In den HISWA Allgemeinen Lieferbedingungen ist festgelegt, dass auf ein Gebrauchtboot (mit einem Wert von über 4.500 Euro) mindestens sechs Monate Garantie gewährt werden. Es steht jedoch dem HISWA-Händler und Ihnen als Kunden frei, gemeinsam zu vereinbaren, dass bei einem bestimmten Boot mit einem günstigen Preis beide Parteien auf eine Garantie verzichten. Diese Vereinbarung sollte jedoch unbedingt schriftlich festgehalten werden.
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5. Mein Boot hat keine CE-Unterlagen. Jetzt möchte der Makler das Boot nicht zum Verkauf anbieten. Darf er das?
Ja. Die CE-Unterlagen sind wichtig, wenn ein Boot erstmals auf den Markt gebracht wird. Sie bestätigen, dass das Boot den Anforderungen des Gesetzes über Sportboote (Umwelt, Sicherheit, Qualität) entspricht. Wenn keine CE-Unterlagen vorhanden sind, kann nicht festgestellt werden, ob das Boot diese Anforderungen erfüllt. Diese Unsicherheit wirkt sich auf den Wert des Bootes aus. Der Makler wird dies daher ausdrücklich dem potenziellen Käufer mitteilen.
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6. Ich habe ein Boot gemietet, möchte die Miete jedoch stornieren. Darf der Vermieter mir einen Teil des Mietbetrags in Rechnung stellen?
Ja, das ist zulässig. Eine Stornierung durch Sie als Kunden ist erlaubt, jedoch kann der Unternehmer einen festen Prozentsatz des Mietbetrags berechnen. Die Höhe dieses Prozentsatzes hängt vom Zeitraum zwischen der Stornierung und dem vereinbarten Miettermin ab. Bei Mietbeträgen bis zu 250 Euro gilt ein anderer Prozentsatz. Für offene Motor- oder Segelboote gelten ebenfalls abweichende Beträge.
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7. Ich habe ein Boot gemietet, bekomme aber die Kaution nicht zurück. Darf der Vermieter das?
Das ist möglich, wenn ein Schaden entstanden ist. Vor der Abfahrt erstellen Sie gemeinsam mit dem Vermieter eine Zustandsliste, auf der vorhandene Schäden oder Mängel vermerkt werden. Wenn bei der Rückgabe festgestellt wird, dass zusätzlicher Schaden entstanden ist, darf der Unternehmer die Kaution einbehalten. Die Kaution geht dann an den Unternehmer über.
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8. Mein Yachthafen erhöht die Preise. Muss ich das akzeptieren?
Ein Yachthafen darf die Preise bis zu drei Monate vor Beginn der neuen Mietperiode anpassen. Wenn Sie mit der Änderung nicht einverstanden sind, haben Sie 21 Tage Zeit, um den Liegeplatz dennoch zu kündigen. Häufig teilt der Hafen die neuen Tarife in der ersten Dezemberwoche mit, sodass sowohl die „21-Tage-Frist“ als auch die „Dreimonatskündigungsfrist“ am 1. Januar ablaufen. Danach gilt der Mietvertrag als abgeschlossen.
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9. Wie kann ich feststellen, ob für das Gebrauchtboot, das ich kaufen möchte, die Mehrwertsteuer bezahlt wurde?
Eigentümer von Booten, die 1988 oder später gebaut wurden, müssen nachweisen können, dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Der beste Nachweis ist die Originalrechnung des ersten Eigentümers, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Befindet sich diese Rechnung nicht an Bord, hat der Zoll möglicherweise in der Vergangenheit eine Mehrwertsteuerbescheinigung ausgestellt. In diesem Fall können Sie sich an das nationale Team für Yachten des Zolls wenden.
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Ich miete einen Liegeplatz, habe mein Boot jedoch während der Saison verkauft. Kann ich einen Teil der Miete zurückbekommen?
Nein, darauf haben Sie keinen Anspruch. Sie haben einen Mietzeitraum vereinbart, und dafür wurde auch eine Rechnung gestellt. Der Verkauf des Bootes und das anschließende Freilassen des Liegeplatzes ändert nichts an der bestehenden Mietvereinbarung. Unser Rat ist, bereits vor Beginn der neuen Mietperiode Kontakt mit dem Hafenmeister aufzunehmen und die möglichen Optionen zu besprechen.
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E: info@hiswatewater.nl


