Sorgloses Fahren Haftung und Versicherung
Sorgloses Fahren

Haftung und Versicherung

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Wie sieht es mit der Haftung und dem Risiko aus, wenn Sie ein Boot mieten in Holland?

Haftung und Versicherung

Trotz aller guten Seemannskünste von Ihnen und Ihrer Crew kann es dennoch zu Schäden kommen – zum Beispiel infolge einer Kollision. Dies kann Schäden am eigenen Schiff verursachen, aber auch an einem anderen Boot oder sogar an der Umwelt, wenn das Boot gesunken ist. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet dafür?

Das Gesetz enthält eine allgemeine Bestimmung, nach der eine Partei, die eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt, verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, den die andere Partei dadurch erleidet – es sei denn, die Nichterfüllung kann ihr nicht zugerechnet werden (Artikel 6:74 BW).

Handelt es sich um einen Mietvertrag, so gilt, dass alle zurechenbaren Schäden am Mietobjekt als vom Mieter zu tragen gelten (Artikel 7:218 BW).

Schäden gegenüber Dritten

So viel zum Schaden am eigenen Schiff. Wie sieht es jedoch bei Schäden gegenüber Dritten aus? In diesem Fall gilt grundsätzlich, dass nicht der Schiffsführer oder die Besatzung, sondern der Eigentümer als haftende Partei angesehen wird. Der Eigentümer kann den Schaden jedoch beim Mieter des Schiffes regressieren, wenn dieser sich nicht als ordentlicher Mieter verhalten hat und somit für den Schaden verantwortlich ist (Artikel 7:213 BW).

Text: Rechtsanwältin Maeike Woelinga von Scheepsrechtadvocaten, selbst erfahrene Wassersportlerin.

Häufig gestellte Fragen

  • Gibt es eine Versicherungspflicht bei der Bootsvermietung?

    Für Schiffe gilt – anders als bei Autos – keine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass ein (privater) Vermieter auch ein Schiff vermieten kann, das nicht versichert ist. Unternehmen, die dem HISWA-Verband angeschlossen sind, müssen das Schiff jedoch gemäß den von ihnen verpflichtend anzuwendenden HISWA Allgemeinen Bedingungen ausreichend versichern. In diesen Bedingungen ist außerdem festgelegt, dass das Risiko des Mieters auf den Schaden begrenzt ist, der nicht durch die Versicherung gedeckt ist. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als Mieter nur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haftbar sind. In den meisten Fällen entspricht dieser Betrag der zu zahlenden Kaution.

  • Fällt das Boot, das ich miete, unter die private Haftpflichtversicherung?

    Die meisten Menschen haben eine private Haftpflichtversicherung (PHV), auch Haftpflichtversicherung genannt. Diese deckt jedoch nur Schäden ab, die mit einem kleinen Wasserfahrzeug verursacht werden. Da die PHV für den normalen häuslichen Gebrauch gedacht ist, bietet sie zwar Schutz beim Fahren mit Kanus, Ruderbooten sowie Segel- und Surfboards und eine eingeschränkte Deckung beim Fahren mit Segelbooten mit einer Segelfläche von maximal 16 m² und/oder einem Motor unter 4 PS. Die meisten Mietboote fallen jedoch nicht darunter. Achtung: Schäden am gemieteten Boot selbst sind in der Regel ebenfalls nicht durch die eigene PHV abgedeckt.

  • Was muss ich tun, wenn mein Boot beschädigt wurde?

    Ein schöner Urlaub in den Niederlanden kann dennoch ein unangenehmes Nachspiel haben, wenn der Vermieter den Mieter bei der Rückgabe für einen Schaden verantwortlich macht, der laut Mieter bereits vorher vorhanden war. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es daher ratsam, das Boot vorab gemeinsam mit dem Vermieter sorgfältig auf eventuelle Schäden zu überprüfen und gegebenenfalls Fotos zu machen.
    Wenn Sie während der Fahrt einen Schaden verursacht haben, melden Sie dies immer dem Vermieter – oder noch besser, rufen Sie ihn oder sie vorher an, damit der Vorfall bei der Rückgabe in Ruhe und im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden kann.
    Sie sind wirklich nicht der Erste, dem ein Fehler passiert – das kann selbst den Besten passieren!

  • Ich bin noch keine 18 Jahre alt – darf ich trotzdem ein Boot mieten?

    Ja, das ist erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Verträge abschließen, die im normalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verkehr üblich sind. Dazu gehört auch das Mieten eines offenen Bootes. Gesetzlich ist das Mindestalter für das eigenständige Führen eines Motorbootes ohne Aufsicht auf 12 Jahre festgelegt (kein schnelles Motorboot, also ohne Führerscheinpflicht). Daher ist der Abschluss eines Mietvertrags für ein offenes Boot durch z. B. einen 16- oder 17-Jährigen nicht ungewöhnlich. 

    Stehen Ihre Kinder auf der Police?
    Im Schadensfall ist es wichtig zu wissen, dass 16- und 17-Jährige selbst haftbar sind – nicht ihre Eltern. In der Praxis sind sie zwar meist über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, aber es schadet nicht, dies kurz zu überprüfen. Wer jünger als 16 Jahre ist, wird gesetzlich besonders geschützt, und in solchen Fällen haften die Eltern häufiger für verursachte Schäden. 

    Vermieter entscheidet
    Natürlich liegt es immer im Ermessen des Vermieters, ob er seine Boote an Jugendliche unter 18 Jahren vermietet. Nehmen Sie daher im Voraus Kontakt auf, um Enttäuschungen zu vermeiden.

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